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Xpandable SpacesXpandable Spaces
Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: September 2026

Präambel

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB") gelten für alle Verträge zwischen Schmitz Universe, Inhaber Jonas Schmitz (im Folgenden „Xpandable Spaces", „wir" oder „uns"), und den Vertragspartnern (im Folgenden „Kunde", „Mieter" oder „Käufer") über die Vermietung des mobilen Raums „Xpandable ONE" (im Folgenden das „Mietobjekt") einschließlich der dazu gebuchten Leistungen — Transport und Lieferung, Auf- und Abbau, Ausstattung, Personal, Betrieb — sowie über den Kauf eines Xpandable ONE und über gesondert beauftragte Vermarktungs- und Vermietungsleistungen nach einem Kauf.

Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB). Einzelne Regelungen gelten ausdrücklich nur gegenüber der einen oder anderen Gruppe; dies ist an der jeweiligen Stelle kenntlich gemacht. Zwingende Rechte von Verbrauchern bleiben von diesen AGB unberührt.

Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringen. Individuelle Vertragsabreden haben stets Vorrang (§ 305b BGB).

Teil I — Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich und Begriffe

  • Mietobjekt ist der jeweils im Angebot bezeichnete Xpandable ONE Trailer (Single Deck oder Double Deck) in der vereinbarten Ausstattung nebst mitvermietetem Zubehör und Mobiliar.
  • Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
  • Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
  • Mietzeit ist der im Vertrag vereinbarte Zeitraum von der Übergabe bis zur Rücknahme des Mietobjekts.
  • Textform im Sinne dieser AGB ist die Textform nach § 126b BGB, insbesondere E-Mail.

Wir betreiben derzeit einen einzelnen Trailer. Alle Buchungen stehen daher unter dem Vorbehalt seiner Verfügbarkeit zum angefragten Termin.

§ 2 Anfrage, Angebot und Vertragsschluss

Unsere auf der Website oder in Unterlagen genannten Preise und Leistungen sind freibleibend und stellen kein bindendes Angebot dar. Die Anfrage des Kunden ist eine Aufforderung zur Abgabe eines individuellen Angebots.

Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde unser schriftliches Einzelangebot in Textform innerhalb der dort genannten Frist annimmt und wir den konkreten Termin ausdrücklich bestätigen, spätestens jedoch mit Beginn der Lieferung. Bis zur ausdrücklichen Bestätigung des Termins besteht kein Anspruch auf Verfügbarkeit des Mietobjekts.

Maßgeblich für Umfang und Inhalt der Leistung ist allein unser schriftliches Angebot einschließlich dieser AGB. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht; Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Der Kunde ist verpflichtet, uns bereits mit der Anfrage alle für die Kalkulation und den sicheren Betrieb relevanten Umstände wahrheitsgemäß mitzuteilen (Art und Anzahl der Veranstaltung, erwartete Personenzahl, Zeitraum, Einsatzort, besondere Nutzungen).

§ 2a Reservierung und Option

Auf Wunsch räumen wir dem Kunden vor Angebotsabgabe eine befristete Reservierung des Termins ein. Die Reservierung ist unverbindlich, endet automatisch nach Ablauf der mitgeteilten Frist und begründet keinen Anspruch auf Vertragsschluss. Für die Dauer der Reservierung sind wir berechtigt, konkurrierende Anfragen zurück­zu­stellen.

Eine verbindliche Terminoption können wir gegen Zahlung einer im Angebot benannten Optionsgebühr einräumen. Diese wird im Falle des Vertragsschlusses auf die Anzahlung angerechnet und verfällt andernfalls; die Optionsgebühr ist unabhängig davon, ob das Mietobjekt genutzt wird.

§ 3 Preise, Kaution und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Euro. Gegenüber Unternehmern verstehen sie sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer; gegenüber Verbrauchern sind die Preise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen. Der Mietpreis wird je Anfrage individuell kalkuliert und im Angebot als Festpreis ausgewiesen.

Transport und Aufbau: Die Kosten für An- und Abtransport, Auf- und Abbau werden nach Entfernung, Zufahrt und Aufwand ermittelt und im Angebot als eigene Position ausgewiesen. Wartezeiten am Einsatzort, die nicht aus unserem Bereich stammen, sowie zusätzliche An- oder Abfahrten werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.

Zusatzleistungen (zusätzliches Personal, Catering, Zusatzmodule, Bühnen- und Medientechnik, Vollfolierung/Branding, Live-Acts, Generator, Bewachung, Reinigung über das übliche Maß hinaus) werden im Angebot separat ausgewiesen.

Zahlung: Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, sind 30 % des Gesamtbetrags innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss als Anzahlung fällig; der Restbetrag ist spätestens 7 Tage vor Beginn der Mietzeit zur Zahlung fällig. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 14 Tage vor Beginn) ist der Gesamtbetrag sofort fällig. Die Zahlung erfolgt per SEPA-Überweisung; die Leistungserbringung setzt den vollständigen Zahlungseingang voraus.

Kaution: Bei der Vermietung können wir eine angemessene Kaution als Sicherheit für Schäden am Mietobjekt und für offene Forderungen verlangen. Höhe und Fälligkeit der Kaution weisen wir im Angebot aus; sie richten sich nach Wert und Dauer der Anmietung. Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer, unbeschädigter Rückgabe und Abschluss des Rücknahmeprotokolls unverzüglich zurückerstattet; wir sind berechtigt, sie mit fälligen Ansprüchen aus dem Mietverhältnis zu verrechnen.

Verzug: Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 286, 288 BGB). Ein Recht des Kunden zur Aufrechnung besteht nur, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind; ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

Preisanpassung: Bei Vertragsschlüssen mit einem Vorlauf von mehr als sechs Monaten sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis in angemessenem Umfang anzupassen, sofern und soweit nach Vertragsschluss eintretende Änderungen gesetzlich festgesetzter Abgaben (insbesondere Umsatzsteuer), Energie- oder Kraftstoffpreise oder branchenüblicher Fremdkosten unsere Kalkulation nachweislich um mehr als 5 % verändern. Gegenüber Verbrauchern besteht das Anpassungsrecht nur bei Vertragslaufzeiten von mehr als vier Monaten und nur in dem Umfang, in dem sich unsere Kosten tatsächlich verändert haben; der Verbraucher kann in diesem Fall vom Vertrag zurücktreten.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden am Einsatzort

Der Kunde stellt auf eigene Kosten sicher, dass am Einsatzort:

  • eine ebene, befestigte und ausreichend tragfähige Stellfläche zur Verfügung steht (Richtwert mindestens 12 × 6 m; den genauen Bedarf stimmen wir vorab ab); der Kunde steht für die Tragfähigkeit des Untergrunds ein,
  • die Zufahrt für Zugfahrzeug und Anhänger befahrbar ist und ausreichend Rangier- und Aufbaufläche besteht; er informiert uns unaufgefordert über Höhen-, Breiten- und Gewichtsbeschränkungen entlang der Anfahrt,
  • ein geeigneter Stromanschluss (Richtwert 230 V / 16 A, bei Heiz-, Klima- oder Cateringbetrieb nach Absprache mehr) erreichbar ist; ist kein Anschluss verfügbar, organisieren wir auf Wunsch einen Generator gegen Aufpreis,
  • ein Wasseranschluss verfügbar ist, sofern Catering- oder Barbetrieb gebucht wurde,
  • alle für die Veranstaltung erforderlichen behördlichen Genehmigungen rechtzeitig vorliegen — insbesondere nach der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) des jeweiligen Bundeslandes, nach dem Gaststätten- und Jugendschutzrecht, nach der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten sowie Sondernutzungserlaubnisse und Genehmigungen der Straßen-, Ordnungs- und Gewerbebehörden. Die Anmeldung bei der GEMA und bei der Künstlersozialkasse obliegt, soweit erforderlich, dem Kunden,
  • am Einsatzort die geltenden Brandschutz-, Fluchtwege- und Sicherheitsauflagen eingehalten werden,
  • eine am Einsatzort erreichbare, entscheidungsbefugte Ansprechperson benannt und während der gesamten Anwesenheit des Mietobjekts erreichbar ist.

Verzögerungen, Wartezeiten oder Mehraufwand, die auf eine unzureichende Vorbereitung des Einsatzortes oder auf unrichtige Angaben des Kunden zurückzuführen sind, gehen zu seinen Lasten und werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Kann das Mietobjekt aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht aufgebaut oder betrieben werden, bleibt der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung bestehen; ersparte Aufwendungen werden nach Maßgabe des § 11 angerechnet.

§ 4a Ausgeschlossene Nutzungen

Das Mietobjekt darf nicht eingesetzt werden für Veranstaltungen mit verfassungsfeindlichen, rassistischen, diskriminierenden oder in sonstiger Weise strafrechtlich relevanten Inhalten. Ohne unsere vorherige ausdrückliche Zustimmung in Textform ist der Einsatz außerdem untersagt für

  • parteipolitische Kundgebungen, Wahlkampfveranstaltungen und religiös-missionarische Zwecke,
  • Veranstaltungen mit erotischem, obszönem oder jugendgefährdendem Charakter,
  • gewerblichen Weiterverkauf (Warenverkauf im Sinne eines Ladengeschäfts),
  • den Betrieb pyrotechnischer Effekte, offener Feuer, Heißluftballons oder ähnlicher Feuerquellen im, auf oder unmittelbar am Mietobjekt,
  • die Lagerung oder den Umschlag gefährlicher Stoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung.

Verstößt der Kunde gegen diese Nutzungsverbote, sind wir zur fristlosen Kündigung des Vertrags und zur sofortigen Rücknahme des Mietobjekts berechtigt. Der Vergütungsanspruch bleibt für die gesamte vereinbarte Mietzeit bestehen; weitergehende Ansprüche insbesondere auf Schadensersatz bleiben unberührt.

Teil II — Besondere Bedingungen für die Vermietung

§ 5 Mietzeit, Übergabe und Rückgabe

Die Mietzeit beginnt mit der vereinbarten Übergabe (Anlieferung und Aufbau) und endet mit der Rücknahme (Abbau bzw. vereinbarter Rückgabezeitpunkt). Eine vorzeitige Rückgabe führt nicht zu einer anteiligen Minderung des Mietpreises.

Übergabe und Rückgabe werden in einem gemeinsamen Protokoll festgehalten, das den Zustand des Mietobjekts dokumentiert (siehe § 7). Der Kunde hat das Mietobjekt im vertragsgemäßen, geräumten und besenreinen Zustand zurückzugeben; eine übliche Endreinigung ist, soweit im Angebot vereinbart, im Preis enthalten. Eine über das Übliche hinausgehende Reinigung wird nach Aufwand oder pauschal gemäß Angebot berechnet.

Verspätete Rückgabe: Gibt der Kunde das Mietobjekt nicht rechtzeitig zurück oder verzögert er den vereinbarten Abbau aus von ihm zu vertretenden Gründen, schulden Unternehmer für die Dauer der Vorenthaltung eine Nutzungsentschädigung in Höhe des vereinbarten Tagessatzes zuzüglich des Schadens, der uns durch eine dadurch verhinderte Anschlussbuchung entsteht (Nutzungsausfall). Gegenüber Verbrauchern richtet sich die Entschädigung nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 546a BGB).

Eine Verlängerung der Mietzeit ist nur nach vorheriger Vereinbarung in Textform und vorbehaltlich der Verfügbarkeit möglich; sie wird zum vereinbarten Tagessatz berechnet.

§ 6 Nutzung und Pflichten des Mieters

Der Kunde darf das Mietobjekt nur bestimmungsgemäß, pfleglich und im Rahmen der vereinbarten Nutzung sowie der übergebenen Betriebs- und Sicherheitshinweise verwenden. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet:

  • die im Angebot ausgewiesene zulässige Personenkapazität sowie die statischen Belastungsgrenzen des Mietobjekts — insbesondere der Dachterrasse beim Double Deck — einzuhalten und die Nutzung bei Erreichen dieser Grenzen zu unterbrechen,
  • das Mietobjekt gegen Witterung, Diebstahl und unbefugten Zugriff angemessen zu sichern und, soweit übernommen, während der Mietzeit zu beaufsichtigen; bei mehrtägiger Miete organisiert der Kunde die Nachtsicherung, soweit sie nicht ausdrücklich Bestandteil des Angebots ist,
  • keine baulichen Veränderungen, Bohrungen, Verklebungen, Nagelungen oder Umbauten vorzunehmen; Folierungen und Branding dürfen nur nach unserer Zustimmung und ausschließlich mit rückstandsfrei entfernbaren Materialien angebracht werden, sofern die Anbringung nicht ohnehin durch uns erfolgt,
  • im Innenraum und auf der Dachterrasse kein offenes Feuer, Pyrotechnik, Grillgeräte, Heizpilze oder gefährliche Stoffe ohne unsere ausdrückliche Zustimmung einzusetzen; im gesamten Innenraum besteht Rauchverbot,
  • die geltenden Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes, insbesondere die Ausschankgrenzen für alkoholische Getränke (§§ 9, 10 JuSchG), einzuhalten und den Konsum sowie die Abgabe entsprechend zu kontrollieren,
  • urheberrechtliche und leistungsschutzrechtliche Pflichten eigenverantwortlich zu erfüllen; die Anmeldung und Abrechnung öffentlicher Musikwiedergaben bei der GEMA sowie ggf. Meldungen an die Künstlersozialkasse obliegen dem Kunden,
  • bei eigenem Catering- oder Barbetrieb die lebensmittelrechtlichen Vorgaben (insbesondere HACCP, Hygiene, Kühlkette) sowie ggf. gaststättenrechtliche Erlaubnisse zu beachten,
  • das Mietobjekt weder unterzuvermieten noch Dritten ohne unsere Zustimmung zu überlassen oder an einen anderen als den vereinbarten Standort zu verbringen,
  • eigene technische Geräte nur einzusetzen, wenn sie den geltenden elektrotechnischen Normen entsprechen (VDE / DGUV V3); wir sind berechtigt, den Anschluss offensichtlich unsicherer Geräte zu verweigern.

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass auch seine Gäste, Besucher und Erfüllungsgehilfen diese Pflichten beachten; er steht für deren Verhalten wie für eigenes ein.

§ 7 Übergabe- und Rücknahmeprotokoll

Bei Übergabe und Rücknahme wird der Zustand des Mietobjekts gemeinsam aufgenommen und schriftlich oder fotografisch dokumentiert. Der Kunde ist gehalten, an der Protokollierung mitzuwirken. Zur Beweissicherung sind wir berechtigt, den Zustand bei Übergabe und Rücknahme durch Foto- und Videoaufnahmen des Mietobjekts festzuhalten; personenbezogene Aufnahmen erfolgen hierbei nicht.

Unterlässt der Kunde die Mitwirkung an der Rücknahme oder verweigert er die Bestätigung des Protokolls, sind wir berechtigt, den Zustand in seiner Abwesenheit festzustellen; das so erstellte Protokoll gilt als maßgeblich, sofern der Kunde nicht das Gegenteil nachweist. Ohne gegenteiligen Vermerk gilt das Mietobjekt bei Übergabe als in vertragsgemäßem, mangelfreiem Zustand befindlich.

§ 8 Beschädigung, Verlust und Haftung des Mieters

Der Kunde hat das Mietobjekt bei Rückgabe im Zustand der Übergabe zurückzugeben. Übliche Gebrauchsspuren und normaler Verschleiß bei vertragsgemäßer Nutzung sind mit dem Mietpreis abgegolten und gehen nicht zu Lasten des Kunden.

Haftung für Schäden: Für Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Diebstahl des Mietobjekts oder seines Zubehörs während der Mietzeit haftet der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften. Er hat insbesondere Schäden zu ersetzen, die durch unsachgemäßen Gebrauch, Überlastung, Verstoß gegen die Pflichten aus § 6, durch seine Gäste, Besucher oder Erfüllungsgehilfen oder durch von ihm hinzugezogene Dritte verursacht werden. Für Verbraucher gilt diese Haftung nur bei von ihnen oder den genannten Personen zu vertretenden Schäden; eine verschuldensunabhängige Haftung des Verbrauchers wird nicht begründet.

Abrechnung von Schäden: Über den bestimmungsgemäßen Gebrauch hinausgehende Schäden werden auf Grundlage des Rücknahmeprotokolls abgerechnet. Ersetzt werden die erforderlichen Reparaturkosten, bei Totalschaden oder Verlust der Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Objekts, jeweils gegebenenfalls zuzüglich eines angemessenen Ausgleichs für den Zeitraum, in dem das Mietobjekt reparaturbedingt nicht vermietet werden kann (Nutzungsausfall). Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.

Melde- und Schadensminderungspflicht: Schäden, Störungen, Unfälle sowie Diebstahl oder Verlust sind uns unverzüglich anzuzeigen. Bei Diebstahl oder strafbaren Handlungen hat der Kunde zusätzlich unverzüglich die Polizei einzuschalten. Der Kunde hat alles Zumutbare zu unternehmen, um den Schaden gering zu halten.

Soweit ein Schaden durch die von uns gehaltene Versicherung gedeckt ist (§ 9), beschränkt sich die Zahlungspflicht des Kunden bei einfach fahrlässig verursachten Schäden auf die vereinbarte Selbstbeteiligung und etwaige nicht versicherte Positionen; bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie in Fällen, in denen die Versicherung leistungsfrei ist, bleibt die volle Haftung des Kunden unberührt.

Pauschalisierter Schadensersatz: Bei Verstößen gegen Rauchverbote, gegen die vereinbarte Personenobergrenze oder gegen das Verbot offener Feuer im Innenraum fällt eine Aufwandsentschädigung an, deren Höhe im Angebot ausgewiesen wird. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass uns durch den Verstoß kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; uns bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

§ 9 Versicherung

Das Mietobjekt ist über uns kfz-haftpflicht- und kaskoversichert. Der konkrete Deckungsumfang und die im Schadensfall vom Kunden zu tragende Selbstbeteiligung werden im Angebot ausgewiesen.

Nicht von dieser Versicherung erfasst sind regelmäßig Schäden an vom Kunden eingebrachten Sachen, an Gästen und Dritten sowie Schäden aus dem Veranstaltungsbetrieb. Wir empfehlen dem Kunden dringend, für seine Veranstaltung eine eigene Veranstalter-Haftpflichtversicherung zu unterhalten; eine solche kann auf Wunsch über uns mitgebucht werden. Für gebuchten Selbsttransport gilt § 13.

Sofern der Kunde Bewachung oder Nachtsicherung wünscht, kann dies gegen Aufpreis als Zusatzleistung gebucht werden. Ohne ausdrückliche Buchung übernehmen wir außerhalb unserer Betriebszeiten am Einsatzort keine Bewachung.

§ 10 Haftung von Xpandable Spaces

Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung durch uns oder unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für arglistig verschwiegene Mängel, im Rahmen einer übernommenen Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz.

Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf — „Kardinalpflicht") ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht gegenüber Verbrauchern, soweit sie zwingenden gesetzlichen Rechten entgegenstehen.

Ausschluss mittelbarer Schäden: Gegenüber Unternehmern ist unsere Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Folgeschäden sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter mit Ausnahme von Ansprüchen aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.

Leistungsstörungen und technischer Ausfall: Fällt eine technische Funktion (z. B. Heizung, Klimatisierung, Beleuchtung, Stromversorgung) während der Mietzeit aus einem von uns zu vertretenden Grund aus, sind wir zunächst zur Nacherfüllung (Instandsetzung oder Bereitstellung eines Ersatzes) berechtigt und verpflichtet. Gelingt dies nicht in angemessener Zeit, kann der Kunde den Mietpreis angemessen mindern. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den vorstehenden Absätzen.

Ausstattungsänderungen: Wir sind berechtigt, im Angebot benannte Ausstattungsmerkmale des Mietobjekts durch gleichwertige oder höherwertige zu ersetzen, wenn dies aus organisatorischen oder technischen Gründen erforderlich ist und die Änderung für den Kunden zumutbar ist; wesentliche Änderungen kündigen wir unverzüglich in Textform an.

§ 11 Stornierung, Rücktritt und Umbuchung

Stornierung durch den Kunden: Tritt der Kunde vor Beginn der Mietzeit vom Vertrag zurück, werden — maßgeblich ist der Eingang der Stornierung in Textform bei uns — folgende Entschädigungen fällig:

  • bis 30 Tage vor Beginn: kostenfrei
  • 29 – 14 Tage vor Beginn: 30 % des Auftragswerts
  • 13 – 7 Tage vor Beginn: 60 % des Auftragswerts
  • ab 6 Tagen vor Beginn oder bei Nichterscheinen: 90 % des Auftragswerts

Bereits angefallene, gesondert beauftragte Fremdkosten (z. B. individuelle Folierung, bestelltes Catering, gebuchte Fremdtechnik) sind unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung zu erstatten. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns durch die Stornierung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; uns bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Gegenüber Verbrauchern gelten diese Pauschalen als vereinbarte Schadensersatz-/Entschädigungssätze im Sinne des § 309 Nr. 5 BGB mit dem vorgenannten Gegenbeweisrecht.

Umbuchung: Eine Verschiebung des Termins innerhalb einer Saison ist gegen eine Umbuchungsgebühr von 250 € möglich, sofern der neue Termin verfügbar ist. Eine Umbuchung befreit nicht rückwirkend von bereits entstandenen Fremdkosten.

Rücktritt durch Xpandable Spaces: Wir sind zum Rücktritt berechtigt, wenn der Kunde mit einer fälligen Zahlung trotz Fristsetzung in Verzug bleibt, wenn er gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt, oder wenn das Mietobjekt aus von uns nicht zu vertretenden Gründen (z. B. Beschädigung aus einer vorangegangenen Buchung, technischer Totalausfall, Diebstahl) zum vereinbarten Termin nicht bereitgestellt werden kann. In den letztgenannten Fällen erstatten wir bereits geleistete Zahlungen unverzüglich; eine weitergehende Haftung besteht nur nach Maßgabe des § 10.

Fristlose Kündigung: Wir sind zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, insbesondere bei Verstoß gegen § 4a (ausgeschlossene Nutzungen), bei Überschreitung der zulässigen Personenkapazität trotz Aufforderung zur Einhaltung, bei erheblicher Beschädigung des Mietobjekts oder bei anderen schwerwiegenden Pflichtverletzungen. Der Vergütungsanspruch bleibt in diesen Fällen für die gesamte Mietzeit bestehen; weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

§ 12 Höhere Gewalt und Witterung

Ereignisse höherer Gewalt — insbesondere Naturkatastrophen, amtliche Sturm- oder Unwetterwarnungen ab Windstärke 8, behördliche Sperrungen oder Veranstaltungsverbote, Epidemien und Pandemien mit hoheitlichen Anordnungen, Cyberangriffe auf kritische Infrastruktur, Kraft- oder Energiemangellagen — befreien beide Parteien für ihre Dauer von der Leistungspflicht und berechtigen zur kostenfreien Verschiebung des Termins auf einen verfügbaren Ersatztermin. Ist eine Verschiebung nicht möglich, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten; bereits erbrachte Leistungen werden abgerechnet, Stornogebühren nach § 11 fallen in diesem Fall nicht an.

Wir sind berechtigt, den Betrieb des Mietobjekts aus Sicherheitsgründen zu untersagen oder zu unterbrechen, insbesondere bei amtlicher Wetterwarnung oder bei konkreter Gefahr für Personen oder Sachen. In diesem Fall wird der Ausfall dem Bereich höherer Gewalt zugerechnet.

Reine Wetterbeeinträchtigungen (Regen, Kälte, leichter Wind) sind kein Fall höherer Gewalt und berechtigen nicht zur kostenfreien Stornierung. Das Mietobjekt ist ein geschlossener, für jede Witterung ausgelegter Raum; Heizung und Klimatisierung sind nach Vereinbarung verfügbar.

§ 13 Selbsttransport durch den Kunden

Ein Selbsttransport durch den Kunden ist nur nach vorheriger Vereinbarung in Textform zulässig; in diesem Fall entfallen die von uns berechneten Transportkosten.

Voraussetzung sind der Nachweis der für die konkrete Fahrzeug-Anhänger-Kombination gesetzlich erforderlichen Fahrerlaubnisklasse, ein Mindestalter von 21 Jahren sowie ein geeignetes, ausreichend anhängelastiges Zugfahrzeug. Welche Klasse erforderlich ist, richtet sich nach dem zulässigen Gesamtgewicht der Kombination; wir prüfen dies vor der Übergabe und behalten uns vor, die Übergabe bei fehlendem Nachweis zu verweigern.

Im Fall des Selbsttransports trägt der Kunde die Verkehrssicherungs- und Ladungssicherungspflicht und haftet für sämtliche während Transport, Auf- und Abbau entstehenden Schäden am Mietobjekt und gegenüber Dritten vollumfänglich; der Kaskoschutz nach § 9 kann für diesen Zeitraum ganz oder teilweise entfallen. Der Kunde hat für diesen Zeitraum eine geeignete Transport- und Haftpflichtversicherung nachzuweisen.

§ 14 Betrieb durch Xpandable Spaces (Full-Service)

Ist gebucht, dass wir das Mietobjekt während der Veranstaltung liefern, aufbauen, betreiben und wieder abbauen (Rundum- bzw. Full-Service), verbleibt die Obhut über das Mietobjekt bei uns und unserem Personal. In diesem Fall tragen wir das Risiko für den ordnungsgemäßen Betrieb und für Schäden am Mietobjekt; ausgenommen bleiben Schäden, die der Kunde, seine Gäste oder Dritte vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen (§ 8) sowie Fälle höherer Gewalt.

Unser Personal ist berechtigt, aus Sicherheitsgründen Weisungen zum Betrieb zu erteilen (z. B. bei Überschreitung von Kapazitäts- oder Belastungsgrenzen, bei Wettergefahr, bei erkennbar alkoholisierten oder unter Drogeneinfluss stehenden Gästen); der Kunde und seine Gäste haben diese zu befolgen. Bei anhaltender Nichtbeachtung sind wir berechtigt, den Betrieb einzustellen; § 4a Absatz 2 gilt entsprechend.

§ 15 Widerrufsrecht für Verbraucher

Schließt ein Verbraucher den Vertrag im Wege des Fernabsatzes oder außerhalb von Geschäftsräumen ab, steht ihm grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über das wir vor Vertragsschluss gesondert und in gesetzlich vorgeschriebener Form (Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular) belehren.

Auf Verträge über die Bereitstellung des Mietobjekts und damit verbundene Dienstleistungen zu einem bestimmten Termin oder für einen bestimmten Zeitraum kann das Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen sein. Ob und in welchem Umfang ein Widerrufsrecht besteht, teilen wir im Einzelfall mit der Widerrufsbelehrung mit.

§ 15a Bildrechte, Referenzen und Vertraulichkeit

Foto- und Videoaufnahmen: Wir sind berechtigt, das Mietobjekt am Einsatzort für eigene Dokumentations- und Marketingzwecke zu fotografieren und zu filmen. Personenbezogene Aufnahmen erstellen wir nicht ohne Einwilligung der Betroffenen bzw. ohne die dafür erforderliche Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO und § 22 KUG.

Referenznennung: Wir sind berechtigt, Firma, Marke und Logo unserer Unternehmenskunden nach Vertragsdurchführung in unserer Referenzliste sowie in üblicher Marketing- und Vertriebskommunikation als Referenz zu nennen und dabei einen sachlichen Hinweis auf die Art der erbrachten Leistung zu geben. Der Unternehmenskunde kann dieser Nennung jederzeit in Textform mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Gegenüber Verbrauchern erfolgt eine solche Nennung nur mit gesonderter Einwilligung.

Vertraulichkeit: Beide Parteien behandeln die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung zugänglich werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei — insbesondere Konzepte, Gästelisten, Kalkulationen und geschäftliche Interna — vertraulich und geben sie nur an solche Personen weiter, die diese Informationen zur Vertragsdurchführung benötigen und ihrerseits zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Die Pflicht besteht für zwei Jahre über das Vertragsende hinaus fort.

Teil III — Besondere Bedingungen für den Kauf

§ 16 Kauf, Lieferung und Eigentumsvorbehalt

Ein Kauf erfolgt auf Grundlage eines individuellen Angebots. Umfang, Ausstattung (Single Deck oder Double Deck), Preis und Lieferfrist werden im Einzelvertrag vereinbart. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden benannte Adresse innerhalb der Europäischen Union.

Bei Übergabe erhält der Käufer die für den Betrieb erforderlichen Unterlagen (Betriebsanleitung, Konformitätserklärung, sofern anwendbar Zulassungspapiere und ein aktueller Nachweis der Hauptuntersuchung). Die Übergabe wird in einem Übergabeprotokoll dokumentiert. Sichtbare Mängel sind bei Übergabe zu rügen; § 17 bleibt unberührt.

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Kaufvertrag unser Eigentum (Eigentumsvorbehalt, § 449 BGB). Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer das Kaufobjekt weder veräußern, verpfänden noch zur Sicherheit übereignen; Zugriffe Dritter — insbesondere Pfändungen — hat er uns unverzüglich anzuzeigen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht gegenüber Unternehmern mit Übergabe an den Transporteur, gegenüber Verbrauchern mit Übergabe der Ware an den Kunden über.

§ 17 Gewährleistung und Serviceleistungen beim Kauf

Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Gegenüber Verbrauchern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 24 Monate ab Ablieferung. Gegenüber Unternehmern beträgt sie 12 Monate ab Ablieferung; die gesetzlichen Fristen bei Arglist, Garantie sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben unberührt.

Für Verschleißteile (z. B. Folierung, Bezugsstoffe, Mobiliar, Verbrauchsmaterial) gelten die im Einzelvertrag spezifizierten Besonderheiten. Bei berechtigten Mängelrügen leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung; schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.

Wartung und Instandhaltung nach Übergabe: Der Käufer ist verpflichtet, die vom Hersteller vorgesehenen Wartungs- und Prüfintervalle einzuhalten (u. a. Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO, Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DGUV V3, Gasprüfung nach G 607, sofern einschlägig). Eigenmächtige Umbauten oder unsachgemäße Reparaturen — insbesondere Eingriffe in Statik, Elektrik oder tragende Bauteile — können zum Erlöschen der Gewährleistung führen.

Optionale Serviceleistungen: Wir bieten dem Käufer Wartung, Inspektion und Ersatzteillieferung als optionale Leistungen auf Grundlage gesondert vereinbarter Service-Vereinbarungen an; eine Verpflichtung hierzu besteht nur bei ausdrücklichem Abschluss.

Teil IV — Erwerb und optionale Vermarktung

§ 18 Rechtsnatur des Angebots

Wir richten unser Angebot ausschließlich an einen begrenzten, individuell angesprochenen Kreis potenzieller Käufer, die den Xpandable ONE als beweglichen Sachwert für eigene Zwecke — sei es Eigennutzung, sei es die anschließende gewerbliche Vermietung — erwerben möchten. Das Angebot ist kein öffentliches Angebot einer Vermögensanlage im Sinne des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG), kein Anteil an einem Investmentvermögen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB), kein Wertpapier im Sinne des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) und keine Finanzanlage im Sinne des § 34f GewO. Es wird keine Prospektpflicht ausgelöst und es besteht kein Wertpapier-Prospekt und kein Vermögensanlagen-Informationsblatt.

Keine Anlageberatung, keine Vermögensverwaltung: Wir erbringen im Zusammenhang mit dem Verkauf keine Anlageberatung, keine Anlagevermittlung und keine Vermögensverwaltung im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) oder des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG). Unsere Ausführungen zu möglichen Nutzungs- und Vermietungsszenarien dienen der wirtschaftlichen Einordnung des Kaufgegenstands und ersetzen keine steuerliche, rechtliche oder betriebswirtschaftliche Beratung. Der Kunde ist gehalten, vor einer Kaufentscheidung eigene, ggf. fachkundige Beratung einzuholen.

§ 19 Wirtschaftliche Angaben und Prognosen

Angaben zu erwartbarer Auslastung, erzielbaren Tagessätzen, Deckungsbeiträgen oder Amortisationsdauern beruhen auf Erfahrungswerten aus dem eigenen Betrieb und aus dem Markt für mobile Event- und Hospitality-Lösungen. Es handelt sich um Prognosen, die von zahlreichen Faktoren abhängen — insbesondere von Saison, Standort, Vermarktungsaufwand, Wetter und allgemeiner konjunktureller Lage. Eine bestimmte Rendite, eine bestimmte Auslastung oder ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird ausdrücklich nicht zugesichert und nicht garantiert.

Der Kunde erkennt an, dass jede unternehmerische Nutzung des Kaufgegenstands sein eigenes wirtschaftliches Risiko ist und dass Aufwendungen für Wartung, Versicherung, Standplatz, Personal und Marketing seine Ergebnisse mindern. Ansprüche gegen uns aus enttäuschten wirtschaftlichen Erwartungen bestehen nicht, soweit nicht Vorsatz oder arglistige Täuschung vorliegen.

§ 20 Optionaler Vermarktungs- und Vermietungsauftrag

Auf Wunsch übernehmen wir für den Käufer nach Vertragsdurchführung die Vermarktung und Vermietung des Kaufgegenstands im Namen und auf Rechnung des Käufers auf Grundlage einer separat abzuschließenden Vermarktungs- und Vermietungsvereinbarung. Diese Vereinbarung ist selbständig und wird nicht durch bloße Abgabe eines Kaufangebots begründet.

Für die Vermarktung erhalten wir eine Provision, deren Höhe und Bemessungsgrundlage in der Vermarktungsvereinbarung geregelt sind. Die Vermarktungsvereinbarung ist ein reines Geschäftsbesorgungs- bzw. Dienstverhältnis; sie ist keine Gewinngarantie und keine Verpflichtung zur Erzielung einer bestimmten Anzahl von Buchungen.

Erträge aus der Vermietung fließen dem Käufer als Eigentümer zu und sind von ihm selbst steuerlich zu erklären. Steuern, Abgaben und buchhalterische Pflichten (einschließlich Umsatzsteuer, Einkommensteuer, ggf. Gewerbesteuer) liegen ausschließlich beim Käufer.

Wir sind berechtigt, für die Abwicklung der Vermarktung erforderliche personenbezogene Daten der Endkunden gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO zu verarbeiten und im erforderlichen Umfang an den Käufer zu übermitteln; Einzelheiten regelt die Vermarktungsvereinbarung, ergänzt durch eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung im Sinne des Art. 28 DSGVO, soweit erforderlich.

Teil V — Schlussbestimmungen

§ 21 Datenschutz

Personenbezogene Daten verarbeiten wir ausschließlich zur Vertragsabwicklung und Korrespondenz nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Einzelheiten regelt unsere Datenschutzerklärung.

§ 22 Textform und Vorrang der Individualabrede

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie Nebenabreden bedürfen der Textform. Individuelle Vertragsabreden haben stets Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).

§ 23 Abtretung und Vertragsübernahme

Der Kunde darf Rechte aus dem Vertrag nur mit unserer vorherigen Zustimmung in Textform an Dritte abtreten oder auf Dritte übertragen. § 354a HGB bleibt unberührt. Eine Vertragsübernahme — insbesondere der Wechsel des Vertragspartners auf Kundenseite — bedarf ebenfalls unserer vorherigen Zustimmung in Textform.

§ 24 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort für alle Leistungen ist unser Geschäftssitz Koblenz. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Koblenz. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird.

§ 25 Verbraucherstreitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, erreichbar unter ec.europa.eu/consumers/odr. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und — soweit nicht anders angegeben — nicht bereit (§ 36 VSBG).

§ 26 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.

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