Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB") gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen Xpandable Spaces GbR (im Folgenden „Xpandable Spaces" oder „wir") und ihren Kunden über die Vermietung des Xpandable ONE Trailers einschließlich der dazu gebuchten Zusatzleistungen (Transport, Aufbau, Ausstattung, Personal).
Die AGB gelten gegenüber Unternehmen im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Anderslautende oder ergänzende Bedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird.
Teil I — Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Vertragsschluss
Angebote von Xpandable Spaces sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Lieferung und Aufbau zustande. Der Kunde ist 14 Tage an seine Anfrage gebunden.
Die auf der Website angegebenen Preise sind unverbindliche Richtwerte und verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Verbindlich ist allein das von uns schriftlich erstellte Einzelangebot, das auch die Transportkosten ausweist.
Wir betreiben derzeit einen Trailer. Eine Buchung kommt daher erst mit unserer ausdrücklichen Bestätigung des konkreten Termins zustande; bis dahin besteht kein Anspruch auf Verfügbarkeit.
§ 2 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Mietpreis richtet sich nach der gewählten Ausbaustufe und gilt pro Miettag. Hinzu kommen zwei Pauschalen von je 250 € je Buchung (Vorbereitung und Nachbereitung sowie Reinigung und Wartung) sowie die Transportkosten.
Transport: Die Transportkosten werden individuell nach Entfernung, Zufahrt und Aufwand ermittelt und im schriftlichen Angebot als eigene Position ausgewiesen. Eine Kilometerpauschale wird nicht berechnet.
Zusatzleistungen (zusätzliches Personal, Catering, Zusatzmodule, Bühnen- und Medientechnik, Vollfolierung, Live-Acts) werden im Angebot separat ausgewiesen.
Anzahlung: 30 % des Gesamtbetrags sind innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss fällig. Der Restbetrag ist spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn zur Zahlung fällig.
Bei Auftragsvolumen unter 2.500 € (netto) ist der Gesamtbetrag unmittelbar nach Auftragsbestätigung fällig.
Zahlungen erfolgen per SEPA-Überweisung oder SEPA-Lastschrift. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet (§ 288 BGB).
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt sicher, dass am Einsatzort:
- eine ebene, befestigte und ausreichend tragfähige Stellfläche von mindestens 12 × 6 m zur Verfügung steht
- die Zufahrt für Zugfahrzeug und Anhänger befahrbar ist und ausreichend Rangierfläche besteht
- ein Stromanschluss mit 230 V / 16 A erreichbar ist. Für die Stufen Event und Full-Service sowie bei Catering-Betrieb stimmen wir den tatsächlichen Bedarf vorab ab; ist kein Anschluss verfügbar, organisieren wir auf Wunsch einen Generator gegen Aufpreis
- ein Wasseranschluss verfügbar ist, sofern Catering- oder Barbetrieb gebucht wurde
- alle behördlichen Genehmigungen (Sondernutzung, Veranstaltung) rechtzeitig vorliegen
Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund unzureichender Vorbereitung des Einsatzortes gehen zu Lasten des Kunden.
Teil II — Besondere Bedingungen für die Vermietung
§ 4 Mietzeitraum
Die Mietzeit beginnt mit dem im Vertrag vereinbarten Anliefer- und Aufbautermin und endet mit dem Abbau- bzw. Rückgabezeitpunkt. Eine vorzeitige Rückgabe führt nicht zur anteiligen Reduzierung des Mietpreises.
Eine Verlängerung der Mietzeit ist nur nach vorheriger Absprache möglich und wird zum jeweils gültigen Tagessatz berechnet.
§ 5 Stornierung und Umbuchung
Folgende Stornogebühren werden bei Rücktritt vom Vertrag fällig. Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Stornierung bei Xpandable Spaces:
- bis 30 Tage vor Event: kostenfrei
- 29 – 14 Tage vor Event: 30 % der Gesamtmiete
- 13 – 7 Tage vor Event: 60 % der Gesamtmiete
- ab 6 Tagen vor Event: 90 % der Gesamtmiete
Eine Umbuchung innerhalb der laufenden Saison ist gegen eine Umbuchungsgebühr von 250 € möglich, sofern Kapazitäten verfügbar sind.
§ 6 Höhere Gewalt und Schlechtwetter
Sturmwarnungen ab Windstärke 8, behördliche Sperrungen oder andere Fälle höherer Gewalt (Naturkatastrophen, gesetzlich angeordnete Veranstaltungsverbote) berechtigen beide Parteien zur kostenfreien Verschiebung des Termins.
Reine Wetterbeeinträchtigungen (Regen, Kälte, leichter Wind) stellen keinen Stornierungsgrund dar. Der Trailer ist ein geschlossener Raum und für jede Witterung ausgelegt; ab der Ausbaustufe Event sind Heizung und Klimatisierung enthalten.
§ 7 Versicherung und Haftung
Der Trailer ist kasko- und haftpflichtversichert. Während des Mietzeitraums übernehmen wir die Grundabsicherung gegen Sturm- und Hagelschäden.
Der Kunde haftet für Schäden, die durch unsachgemäßen Betrieb, vorsätzliche Beschädigung oder grobe Fahrlässigkeit entstehen, sowie für Schäden durch Dritte (Gäste, Besucher) während des Veranstaltungszeitraums. Eine optionale Veranstalter-Haftpflicht kann auf Wunsch dazu gebucht werden.
Normaler Verschleiß ist im Mietpreis enthalten. Über den bestimmungsgemäßen Gebrauch hinausgehende Beschädigungen werden nach Schadensprotokoll abgerechnet.
Bei Buchungen der Stufe Full-Service bleibt das Setup unter unserer Kontrolle; in diesem Fall übernehmen wir alle Schadensfälle mit Ausnahme grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachter Schäden.
§ 8 Selbsttransport
Ein Selbsttransport durch den Kunden ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung zulässig. In diesem Fall entfallen die Transportkosten.
Voraussetzung ist der Nachweis einer für die konkrete Fahrzeug- Anhänger-Kombination gesetzlich erforderlichen Fahrerlaubnisklasse, ein Mindestalter von 21 Jahren sowie ein geeignetes, ausreichend anhängelastiges Zugfahrzeug. Welche Klasse erforderlich ist, richtet sich nach dem zulässigen Gesamtgewicht der Kombination; wir prüfen das vor der Übergabe gemeinsam und behalten uns vor, die Übergabe bei fehlendem Nachweis zu verweigern.
Der Kunde haftet im Fall des Selbsttransports für sämtliche Transport- und Aufbauschäden vollumfänglich.
Teil III — Besondere Bedingungen für den Kauf
§ 9 Lieferung und Eigentumsvorbehalt
Ein Kauf ist ausschließlich als Einzelanfertigung nach individueller Absprache möglich. Umfang, Preis und Lieferfrist werden im Einzelvertrag vereinbart. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden benannte Adresse innerhalb der EU.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Xpandable Spaces (Eigentumsvorbehalt gemäß § 449 BGB).
§ 10 Gewährleistung
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 24 Monaten beginnt mit Übergabe. Für Verschleißteile (z. B. Folierung, Mobiliar) gelten verkürzte Fristen, die im Einzelvertrag spezifiziert werden. Bei Mängeln haben wir das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung).
Teil IV — Schlussbestimmungen
§ 11 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und Korrespondenz verwendet. Es gilt unsere Datenschutzerklärung.
§ 12 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Geschäftssitz ergänzen, soweit dies rechtlich zulässig ist und der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.